Datenschutzordnung

Stand 09.05.2018

Überarbeitete Fassung 04.05.2020 sh. §13a

 

§1 Mitgliederverwaltung

 

Der TSC Grün-Gelb Neu-Anspach e.V. (im Weiteren TSC genannt) erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder, die im Rahmen des Mitgliedsantrages erhoben wurden, unter Einsatz von Datenverarbeitungs­software zur Erfüllung der gemäß der Vereinssatzung zulässigen Zwecke und Aufgaben im Rahmen der Mitglieder­verwaltung.

Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten:

Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil), E-Mail Adresse, Geburtsdatum, besuchte Trainingsgruppe und gegebenenfalls Angabe zu angewendeter Beitragsermäßigung. (z.B. Schüler/Student/Senior mit Beitragsermäßigung)

 

§2 Statistische Daten

 

Als Mitglied im Deutschen Tanzsportverband e.V., im Hessischen Tanzsportverband e.V., im Landessportbund Hessen e.V. und im Deutschen Rock’n Roll und Boogie Woogie Verband e.V. ist der TSC verpflichtet, statistische Daten und ggf. personenbezogene Daten dorthin zu melden.

Folgende Daten werden übermittelt:

An den Deutschen Tanzsportverband e.V.

Statistische Daten aus der Migliederdatei des Vereins

Personenbezogene Daten über Lizenzträger (Tunierleiter, Wertungsrichter) und an Wettbewerben teilnehmende Mitglieder. (Name, Geburtsdatum und Startklasse)

An den Landessportbund Hessen e.V.

Statistische Daten aus der Mitgliederdatei des Vereins

 

§3 Sportbetrieb

 

Im Rahmen des Sportbetriebs werden personenbezogene Daten von Mitgliedern, die an einem Wettbewerb teilnehmen, an den jeweils veranstaltenden Verein übermittelt. Hierbei ist die Übermittlung auf den Namen und die Startklasse begrenzt.

 

§4 Finanzielle Leistungen

 

Erhält ein Mitglied/Trainer finanzielle Leistungen für erbrachte Arbeit wie Übungsleiterhonorar oder Trainerhonorar oder eine Aufwandsentschädigung, so werden personenbezogene Daten an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Hierbei handelt es sich um folgende Daten:

Name und Anschrift sowie Höhe der erhaltenen finanziellen Leistung.

 

§ 5 Versicherungsdaten

 

Die Mitglieder und Gäste im Probetraining sind durch die Mitgliedschaft des TSC im Landessportbund Hessen e.V. automatisch gegen Unfälle versichert. Dazu übermittelt der TSC keine personenbezogenen Daten an den Landes­sportbund Hessen e.V. beziehungsweise an das zuständige Versicherungsunternehmen. Im Falle eines Unfalls werden die für eine Schadenregulierung notwendigen Daten über das verunfallte Mitglied/Gast an das zuständige Versicherungsunternehmen übermittelt.

 

§ 6 Veröffentlichung von Daten

 

In Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen vereinsbezogenen Veranstaltungen veröffentlicht der TSC personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos seiner Mitglieder zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien zur Veröffentlichung. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten von Tanztunieren, Tunierergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen und sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein - soweit aus sportlichen Gründen erforderlich - Startklasse.

Das Mitglied kann jederzeit gegenüber einem Vorstandsmitglied des TSC der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person schriftlich widersprechen. Wird der Widerspruch ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/

Übermittlung. Weiterhin entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.

 

§7 Veröffentlichung von Daten bei Ehrungen

 

Auf seiner Homepage berichtet der TSC auch über Ehrungen seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und darüber hinaus folgende personenbezogenen Mitgliederdaten veröffentlicht:

Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, ggf. Funktion im Verein und soweit erforderlich Alter oder Geburts­jahrgang. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der TSC - unter Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen kann das betroffene Mitglied gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse schriftlich widersprechen. Wird der Widerspruch ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Weiterhin entfernt der Verein Daten und Einzel­fotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.

 

§8 Mitgliederlisten

 

Mitgliederlisten oder Teile davon werden als Datei oder in gedruckter Form an Vorstandsmitglieder und Trainer

herausgegeben, wenn deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordert.

Die Anforderung ist durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands zu veranlassen.

 

§ 9 Anerkennung

 

Durch ihre Mitgliedschaft im TSC und die damit verbundene Anerkennung der Vereinssatzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung,Veränderung,Übermittlung) und Nutzung ihrer personen-bezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.

Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehenden Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist.

Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

 

§ 10 Datenauskunft

 

Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (§§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten soweit diese Änderungen die Verwaltung der Mitgliedschaft nicht beeinträchtigen.

 

 

§ 11 Archivierung

 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss oder Tod werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten, welche die Kassenverwaltung betreffen werden gemäß der steuer­gesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung der Beendigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand aufbewahrt.

 

§ 12 Verwaltungssystem und Sicherheit

 

Der TSC verwaltet die Mitgliederdaten und das SEPA Einzugsverfahren mit dem Programm „WISO-Mein Verein“. Das Programm umfasst 3 gültige Lizenzen, die auf 3 Computern installiert sind. Der Datenaustausch innerhalb der vergebenen Lizenzen erfolgt über den Buhl-Datenservice in Düsseldorf, der auch die Lizenzen verwaltet. Der TSC ist Administrator der Datenbank in Düsseldorf, und Zugriff kann nur über die vergebenen, auf PC’s installierten, lizensierten Programme zum Zwecke des Datenaustausches genommen werden. Hierfür sind Kennwörter sowie individuelle Passwörter erforder­lich. Datensicherungen sind nur innerhalb der vergebenenen Lizenznummern zur Wiederherstellung eventuell beschädig­ter Datenbanken nutzbar. Das System ist nach Stand der Sicherungstechnik weitgehend vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die Nutzung des SEPA Einzugsverfahrens wird von den Banken im Rahmen eigener Sicherheitsverfahren und Zugangskontrolle verwaltet.

 

§ 13 Datenpeicherung und Dauer sowie Lagerung von Mitgliederakten

 

Nach Beendigung einer Mitgliedschaft und Erledigung aller gegenseitigen Forderungen zwischen Verein und Mitglied, werden in der Datenverarbeitung vorhandene Daten als integrierte Funktion der Software archiviert. Die Archivierung erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Mitgliedschaft im Rahmen vierteljährlicher Überprüfung bezogen auf das Datum der Kündigung und des quartalsmäßigen Austrittsdatums.

Die Löschung der personenbezogenen Daten ehemaliger Mitglieder erfolgt 180 Tage nach Vereinsaustritt in der Verwaltungssoftware, bzw. aus Statistikgründen und der Kassenprüfung vor der Mitgliederversammlung, nach der Mitgliederversammlung im Folgejahr. Die persönliche Mitgliederakte, bestehend aus Aufnahmeantrag, Aufnahmebestätigung, Kündigung und Bestätigung der Kündigung, Schul-und Ausbildungsbestätigung, ggf. Schriftvekehr im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und Zahlungen werden Jahrgangsweise im Büro der Mitgliederverwaltung in Ordnern abgelegt. Die Aktenlagerung erfolgt nach Abschluss des Geschäftsjahres im Tanzzentrum Grün-Gelb, Kransberger Str.11, 61267 Neu-Anspach. Zu diesem Zweck stehen verschließbare Stahlschränke in einem abgetrennten, zugangsgesicherten Raum zur Verfügung. Der Zugang zu diesem Raum ist auf Vorstandsmitglieder, der Zugang zu den Stahlschränken auf Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands begrenzt. Die Schrankschlüssel werden in einem Tresor innerhalb des Tanzzentrums verwahrt, zu dem nur der Kassenwart und der/die 2.Vorsitzende zugang hat. Diese Akten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vernichtet.


 

§ 13 a Verarbeitete Daten im Zuge der Bereitstellung unserer Webseite

 

Grundsätzlich ist es möglich, unsere Webseite zu besuchen, ohne dass Sie personenbezogene Daten von sich preisgeben müssen. Trotzdem können bei jedem Zugriff auf Inhalte unserer Webseite vorübergehend Daten gespeichert werden, die möglicherweise eine Identifizierung von Nutzern zulassen.

Folgende Daten können bei Zugriff auf Inhalte unserer Webseite vorübergehend gespeichert werden, weil folgende notwendige Cookies gesetzt werden:

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§14 Ansprechpartner zu allen Fragen der Mitgliedsdaten, Datensicherheit und Löschung

 

Die auf der Homepage des TSC Grün-Gelb Neu-Anspach mit allen Kontaktdaten veröffentlichten Mitglieder des Vereinsvorstandes stehen jederzeit für Fragen, Wünsche und Löschungsanforderungen zur Verfügung.

Das mündlich oder schriftlich angesprochene Vorstandsmitglied wird ggf. unverzüglich alle notwendigen Schritte zur begründeten Änderungen einleiten und die Bearbeitung schriftlich bestätigen.